B e i t r a g s o r d n u n g

1. Die Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen an den Verein. Sie ist Bestandteil der Beitrittserklärung.

2. Der Mitgliedsbeitrag, die Aufnahmegebühren und die Umlagen werden von der Mitgliederversammlung beschlossen.
Die festgesetzten Beiträge treten zum 1. Januar des darauffolgenden Jahres in Kraft, in dem der Beschluß gefasst wird.

3. Der jährliche Mitgliederbeitrag an den Verein beträgt:
a) Kinder von Vereinsmitgliedern bis 12 Jahren frei
b) Schüler, Jugendliche unter 18 Jahren 50.00 EUR
c) Erwachsene über 18 Jahren 130,00 EUR
d) Ehepaare auf Antrag und Paare in eheähnl. Verh. 200,00 EUR
e) In Ausbildung befindliche Personen, Wehrpflichtige und Ersatzdienstleistende über 18 bis 27 Jahren auf Antrag 65,00 EUR
f) bei Mitgliedern mit zwei oder mehr Kindern sind alle weiteren Kinder beitragsfrei / max. Beitrag 290,00 EUR
g) Rentner/Pensionäre (auf Antrag) 50,00 EUR
h) Fördernde Mitglieder (nicht versichert) 75,00 EUR

Weitere Ermäßigungen sind unzulässig.

Die Aufnahmegebühr beträgt EUR 180,00 (darin enthalten ist die Ausbildung bis Bronze VDST).
Kinder, Jugendliche, Auszubildende u.ä. bezahlen EUR 50,00 Aufnahmegebühr.
Ausbildungsstand ab Bronze VDST EUR 50,00 Aufnahmegebühr.
Fördermitglieder und Nichttaucher unterliegen keiner Aufnahmegebühr.
Kinder von Mitgliedern zahlen bis zum 16. Lebensjahr keine Aufnahmegebühr.

4. Anträge auf Änderung der Beitragshöhe sind mit entsprechenden Nachweisen dem Finanzreferenten vorzulegen, Anschriftenwechsel ebenfalls.

5. Im Mitgliedsbeitrag ist die Sportversicherung des Württembergischen Landessportbundes (WLSB) sowie der Beitrag zum VDST enthalten. Ab 2000 ist eine vollwertige Auslands-Krankenversicherung enthalten

6. Der Einzug des Mitgliedsbeitrages erfolgt durch Abbuchungsverfahren über EDV zum 01.01. jeden Jahres. Beitragskonto des Vereins ist:
KSK Ludwigsburg (BLZ 604 500 50) Kto.-Nr. 57510 IBAN DE18604500500000057510 BIC SOLADES1LBG.
Abbuchungen sind nur vom Girokonto möglich.

7. Mitglieder, die bisher am Abbuchungsverfahren EDV nicht teilgenommen haben, entrichten ihre Beiträge bis spätestens zum 01.01. jeden Jahres auf das Beitragskonto.
Zur Deckung der Mehrkosten bei Beitragsversäumnissen sind zusätzlich mindestens EUR 10,00 zu zahlen.
Bei Mahnungen werden Mahngebühren erhoben.

8. Bei Vereinseintritt bis zum 30. Juni ist der volle Mitgliedsbeitrag, ab 01. Juli der halbe Mitgliedsbeitrag zu entrichten. Die Aufnahmegebühr bleibt unverändert.

9. Die Mitgliederverwaltung erfolgt durch Datenverarbeitung (EVD). Die personengeschützten Daten der Mitglieder werden nach dem Bundesdatengesetz gespeichert.